AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Geltungsbereich der Bedingungen 

Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Zur Vereinfachung wird in diesen AGB die Firma DruckHuus GmbH bezeichnet. Durch die Bestellung per Onlineshop, E-Mail oder Telefon es sich um eine verbindliche Auftragsvergabe.

2. Leistung und Preise ​

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise sind gültig,  sofern die bei der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers sind Fertigpreise. Sie enthalten die Mehrwertsteuer und gelten ab DruckHuus GmbH Zürich. Sie schließen aber nicht die Kosten für Porto ein.

3. Zahlung und Zahlungsverzug

Die Lieferung erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse oder Kreditkartenzahlung. Zusätzliche Kosten, die durch die Nichtannahme der Lieferung entstehen,  werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.  Die Geltendmachung eines dem Auftragnehmer entstandenen, höheren Schadens bleibt  davon unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Auftragnehmer kein, oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungs-verweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen. Bei einer Nichtannahme der Lieferung werden die dadurch entstandenen Kosten berechnet. Ist eine Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen nötig, so kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer, nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen.  Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

4. Annullierung (Vertrags-Rücktritt / Stornierung einer Bestellung) 

Auftragsannullierungen sind nur möglich, solange der Auftrag noch nicht in Produktion (Druckplatten belichtet) ist. Allfällig anfallende Material- oder Bearbeitungskosten dürfen vom Auftragnehmer dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

5. Lieferung 

Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor,  haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportunternehmens versichert. Zusätzliche Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen, schriftlich übermittelten, Wunsch des Auftragnehmers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der Schriftform. Fällt der zugesagte Liefertermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Liefertermin automatisch auf den nächsten Werktag. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist Ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Betriebsstörung im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers (insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt) sowie Störungen in den Datenleitungen, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Davon unberührt bleiben die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage.

6. Beanstandungen 

Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließendem Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von sechs Monaten, beginnend ab dem Zeitpunkt da die Waren das Lieferwerk verlassen haben, geltend gemacht werden. Beanstandungen sind dann nicht berechtigt, wenn die Ursache einer Beanstandung nachweislich auf die Nichtbeachtung unserer jedem Kunden vor Auftragserteilung zugänglich gemachten Anleitung zur Erstellung von Druckvorlagen zurückzuführen ist. Das gilt insbesondere für Druckdaten, die im RGB Farbraum oder mit einer zu geringen Auflösung erstellt wurden. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl, unter Ausschluss anderer Ansprüche, zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.  Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Die Wandlung ist ausgeschlossen,  wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert.  Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftraggeber oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Veredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber nachweislich ohne Interesse ist. Geringfügige Farbabweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. Der Auftragnehmer haftet für Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In diesem Fall ist der Auftragnehmer  von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber abtritt.  Soweit die Ansprüche gegen den Zulieferer durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind, haftet der Auftragnehmer wie ein Bürge. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

7. Verwahrung 

Verwahrung & Versicherung der Datenträger, Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger, Dateien und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Diese Verwahrung bedarf der besonderen Vergütung. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände oder Daten werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt.  Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für eine Versicherung der genannten  Gegenstände oder Daten hat der Auftragnehmer bei Bedarf selber zu sorgen.

8. Urheberrecht 

Drucksachen und elektronische Veröffentlichungen werden aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des  Auftraggebers erstellt. Der Auftragnehmer hat auf derer Inhalt keinen Einfluss. Der Auftraggeber  haftet daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er geeignete Rechte, zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial) besitzt. Weiterhin haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen  Drucksachen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und dass die Drucksachen  weder wettbewerbswidrige Inhalte enthalten noch gegen die guten Sitten verstoßen. Wird der  Auftragnehmer von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung  gestellten Vorlagen verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer  von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwand frei.

9. Eigentum 

Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Stanzformen, Lithographien und Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert. Bis zur Erfüllung aller Forderungen behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes, tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

11. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm vom Auftraggeber überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Der Auftragnehmer ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Auftragnehmer beachtet.  Es gilt das Recht der Schweiz, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen)  ausgeschlossen wird.

12. Salvatorische Klausel 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB`s ganz oder teilweise rechtsunwirksam  sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten  Regelung am nächsten kommt.

Zürich, 01.07.2017

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Geltungsbereich der Bedingungen 

Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Zur Vereinfachung wird in diesen AGB die Firma DruckHuus GmbH bezeichnet. Durch die Bestellung per Onlineshop, E-Mail oder Telefon es sich um eine verbindliche Auftragsvergabe.

2. Leistung und Preise ​

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise sind gültig,  sofern die bei der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers sind Fertigpreise. Sie enthalten die Mehrwertsteuer und gelten ab DruckHuus GmbH Zürich. Sie schließen aber nicht die Kosten für Porto ein.

3. Zahlung und Zahlungsverzug

Die Lieferung erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse oder Kreditkartenzahlung. Zusätzliche Kosten, die durch die Nichtannahme der Lieferung entstehen,  werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.  Die Geltendmachung eines dem Auftragnehmer entstandenen, höheren Schadens bleibt  davon unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Auftragnehmer kein, oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungs-verweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen. Bei einer Nichtannahme der Lieferung werden die dadurch entstandenen Kosten berechnet. Ist eine Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen nötig, so kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer, nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen.  Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

4. Annullierung (Vertrags-Rücktritt / Stornierung einer Bestellung) 

Auftragsannullierungen sind nur möglich, solange der Auftrag noch nicht in Produktion (Druckplatten belichtet) ist. Allfällig anfallende Material- oder Bearbeitungskosten dürfen vom Auftragnehmer dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

5. Lieferung 

Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor,  haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportunternehmens versichert. Zusätzliche Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen, schriftlich übermittelten, Wunsch des Auftragnehmers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der Schriftform. Fällt der zugesagte Liefertermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Liefertermin automatisch auf den nächsten Werktag. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist Ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Betriebsstörung im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers (insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt) sowie Störungen in den Datenleitungen, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Davon unberührt bleiben die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage.

6. Beanstandungen 

Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließendem Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von sechs Monaten, beginnend ab dem Zeitpunkt da die Waren das Lieferwerk verlassen haben, geltend gemacht werden. Beanstandungen sind dann nicht berechtigt, wenn die Ursache einer Beanstandung nachweislich auf die Nichtbeachtung unserer jedem Kunden vor Auftragserteilung zugänglich gemachten Anleitung zur Erstellung von Druckvorlagen zurückzuführen ist. Das gilt insbesondere für Druckdaten, die im RGB Farbraum oder mit einer zu geringen Auflösung erstellt wurden. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl, unter Ausschluss anderer Ansprüche, zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.  Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Die Wandlung ist ausgeschlossen,  wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert.  Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftraggeber oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Veredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber nachweislich ohne Interesse ist. Geringfügige Farbabweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. Der Auftragnehmer haftet für Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In diesem Fall ist der Auftragnehmer  von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber abtritt.  Soweit die Ansprüche gegen den Zulieferer durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind, haftet der Auftragnehmer wie ein Bürge. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

7. Verwahrung 

Verwahrung & Versicherung der Datenträger, Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger, Dateien und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Diese Verwahrung bedarf der besonderen Vergütung. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände oder Daten werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt.  Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für eine Versicherung der genannten  Gegenstände oder Daten hat der Auftragnehmer bei Bedarf selber zu sorgen.

8. Urheberrecht 

Drucksachen und elektronische Veröffentlichungen werden aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des  Auftraggebers erstellt. Der Auftragnehmer hat auf derer Inhalt keinen Einfluss. Der Auftraggeber  haftet daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er geeignete Rechte, zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial) besitzt. Weiterhin haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen  Drucksachen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und dass die Drucksachen  weder wettbewerbswidrige Inhalte enthalten noch gegen die guten Sitten verstoßen. Wird der  Auftragnehmer von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung  gestellten Vorlagen verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer  von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwand frei.

9. Eigentum 

Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Stanzformen, Lithographien und Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert. Bis zur Erfüllung aller Forderungen behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes, tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

11. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm vom Auftraggeber überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Der Auftragnehmer ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Auftragnehmer beachtet.  Es gilt das Recht der Schweiz, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen)  ausgeschlossen wird.

12. Salvatorische Klausel 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB`s ganz oder teilweise rechtsunwirksam  sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten  Regelung am nächsten kommt.

Zürich, 01.07.2017